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   BVerwG, 17.04.1991 - 5 B 114.89   

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BVerwG, 17.04.1991 - 5 B 114.89 (https://dejure.org/1991,6910)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1991 - 5 B 114.89 (https://dejure.org/1991,6910)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1991 - 5 B 114.89 (https://dejure.org/1991,6910)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.04.1988 - 5 B 7.88

    Gegenstandswert im Kündigungszustimmungsstreit des Schwerbehinderten vor den

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1991 - 5 B 114.89
    Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Arbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschluß vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - ).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92

    Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines

    Über das unmittelbar angestrebte Rechtsschutzziel hinausgehende Interessen des Klägers, die durch das Streitverfahren mittelbar verfolgt oder gefördert werden sollen, bleiben bei der Streitwertfestsetzung regelmäßig außer Betracht (vgl. Beschlüsse vom 31. März 1987, a.a.O. S. 2, vom 19. April 1988 - BVerwG 1 B 39.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 17 S. 4 f., vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 18 S. 5 f., vom 25. Mai 1988 - BVerwG 1 C 58.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 19 S. 6 , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - Buchholz 362 § 10 BRAGO Nr. 4 S. 2 f. und vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 54 S. 32 ).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 5 C 39.89

    Gegenstandswert (Streitwert) von Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat durch Beschluß vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - (Buchholz 362 § 10 BRAGO Nr. 4) ausdrücklich festgehalten.
  • BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88

    Festsetzung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit -

    Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -).
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